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Die Beistandschaft des Jugendamtes

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Beistandschaft durch das JugendamtViele Alleinerziehende nutzen die kostenlose Beistandschaft durch das Jugendamt bisher nicht. Dies liegt oft daran, dass dieses kostenlose Angebot der Jungendämter weitgehend unbekannt ist. Einige Alleinerziehende möchten aber auch gar keinen Kontakt zum Jugendamt und nehmen diese Hilfe durch die Beistandschaft des Jugendamtes deshalb nicht in Anspruch. Dabei kann die Beistandschaft durch das Jugendamt eine große Unterstützung für Alleinerziehende sein.

Die Beistandschaft durch das Jugendamt ist kostenlos und wird nur auf schriftlichen Antrag eingerichtet. Anders als die Amtspflegschaft, die kraft Gesetzes bei der Geburt eines nichtehelichen Kindes eintrat, ist die Beistandschaft eine freiwillige Jugendhilfeleistung, die allen Müttern und Vätern minderjähriger Kinder durch die Jugendämter angeboten wird. Die Beistandschaft löst die Amtspflegschaft ab, die mit Reform des Kindschaftsrechts bereits Ende des letzten Jahrtausends abgeschafft wurde. Durch Einrichtung einer Beistandschaft wird das Sorgerecht in keiner Art und Weise eingeschränkt. Lediglich in einem gerichtlichen Verfahren im Rahmen einer Vaterschaftsklage, oder der Geltendmachung von Kindesunterhalt. Hier vertritt ausschliesslich der Beistand die Rechte des Kindes.
Die Beistandschaft kann jederzeit durch schriftlichen Antrag des allein sorgeberechtigten Elternteils, oder des Elternteiles bei dem das Kind lebt, beantragt werden. Das ist schon vor der Geburt des Kindes möglich. Voraussetzung ist, dass das Kind minderjährig ist und in Deutschland lebt. Die Staatsangehörigkeit spielt dagegen keine Rolle.
Die Beistandschaft kann jederzeit schriftlich durch den Antragsteller beendet werden.

Leistungen der Beistandschaft

Der Beistand des Jugendamtes kann bei der Anerkennung der Vaterschaft unterstützen. Dies kann im einfachsten Fall durch die Beurkundung einer freiwillig anerkannten Vaterschaft, aber durch die Anstrengung einer gerichtlichen Vaterschaftsklage geschehen. Beides ist für den Antragssteller kostenlos. Im Rahmen einer gerichtlichen Vaterschaftsklage kann sogar ein DNA Gutachten zur Feststellung der Vaterschaft angeordnet werden.
Ist die vaterschaft geklärt, kann der Beistand mit der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für das Kind beauftragt werden. Dies geschieht im einfachsten Fall wiederum durch eine freiwillige Unterhaltserklärung seitens des barunterhaltspflichtigen Elternteils, kann aber auch auf gerichtlichem Wege durchgeführt werden. Dazu wird der Unterhaltspflichtige Elternteil zunächst aufgefordert sein Einkommen offen zu legen, damit die Höhe des Unterhaltes ermittelt werden kann. Dieser wird dann im Rahmen einer Unterhaltsklage vor Gericht eingefordert. Ist der Unterhalt tituliert, kann der Beistand damit beauftragt werden den Kindesunterhalt ein zu fordern. Dies kann wiederum durch freiwillige Zahlungen, oder durch Zwangsmittel, wie Lohnpfändungen geschehen. Auch bei der Forderung von höherem Unterhalt, wie er sich regelmäßig durch Anpassung der Düsseldorfer Tabelle ergibt, kann durch den Beistand des Jugendamtes umgesetzt werden.


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